Übersicht zu wirtschaftspolitischen Maßnahmen und konjunktureller Stützung
Gebündelte Informationen:
Aktuelle gebündelte Informationen der gesamten Landesregierung sowie Fragen und Antworten finden Sie unter:
www.land.nrw/corona
Soforthilfen für Kleinunternehmen:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleinunternehmen-nordrhein-westfalen-ergaenzt-zuschuesse-des?fbclid=IwAR1Atxk6796x6CeDd4TY1tN-dEhcBf9EE-boICXgmcISy4HvQbi7iM-CTBc
Tagesaktuelle Infos zum Coronavirus (Bundesgesundheitsministerium):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html?fbclid=IwAR2CqCrFABfL1zxxbLscuzxXuFa2YKAdOHUL-EZ-FJ1_UYxt5BtWn0x6540
Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen:
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Schutzschirm für die Wirtschaft:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
NRW-Gesundheitsministerium, Bürgertelefon:
Telefon: 0211 / 911 91 001
Infotelefon Märkischer Kreis:
Telefon: 02351 / 966-7272 (7.30 bis 18 Uhr)
SIHK-Krisen-Hotline:
Telefon: 02331 / 39 03 33 (montags bis freitags 8 – 18 Uhr; samstags 10 – 14 Uhr)
www.sihk.de/coronavirus.
E-Mail: krisenhotline@hagen.ihk.de
Eckpunkte „Corona-Soforthilfe“
Sachverhalt:
Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.
Wer wird gefördert?
Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb:
– wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind,
– ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und
– ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:
– Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe (einschließlich Künstler/innen) bis zu 10 Beschäftigten.
– Bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
– Bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
– Bis 25.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
– Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
UNTERSTÜTZUNG FÜR KUNST UND KULTUR
Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten.
Sie erhalten eine „existenzsichernde Einmalzahlung“ in Höhe von bis zu 2.000 Euro.
Die Soforthilfe kann mittels eines Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.
Ziel:
Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und
zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen).
Voraussetzung:
Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona.
Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Antragstellung:
möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw.
Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.
Anträge:
Informationen zum 25-Milliarden-Euro-Rettungspaket sowie das digitale Antragsformular stehen zur Verfügung:
wirtschaft.nrw/corona
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
FAQ zur Antragsstellung:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Anträge auf Steuererleichterungen:
www.finanzverwaltung.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
Infos im Hinblick auf unterstützende Kredite zur Überbrückung der umsatzschwachen Zeit gibt es bei der NRW.Bank. Das Service-Center ist unter der Hotline 0211-91741 4800 erreichbar.
https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html
Liquiditätshilfen, z.B. von KfW oder den Landesförderinstituten:
Diese können die Bürgschaftsbanken in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online gestellt werden:
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de./
Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können sich die Sozialversicherungsbeiträge für März und April stunden lassen (Stundung für März nur noch am 26. März möglich!). Formularbeispiel:
https://documentcloud.adobe.com/link/track?uri=urn%3Aaaid%3Ascds%3AUS%3Ac2e8b16c-e594-4754-a9f3-061142672ece
Alle Infos dazu hier:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/20200325_Hintergrund_Beitragsstundung.pdf
Informationen für Sportvereine
Internetseiten:
Die aktuellen Informationen der Landesregierung werden täglich aktualisiert. Auch Details zu Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps der Landesregierung sind dort zu finden. Darüber hinaus bietet auch der Landessportbund Informationen auf seiner Internetseite an.
https://www.land.nrw/corona
https://www.lsb.nrw/
Videobotschaft:
Der Vorsitzende des Landessportbundes, Stefan Klett, und die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt in NRW, Andrea Milz, haben sich in einer gemeinsam Videobotschaft an die Vereine in NRW gewandt.
https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/videobotschaft-von-stefan-klett-und-andrea-milz
Aufruf:
Alle Vereine sollen ihre Hilfsbedarfe an die Adresse vereinsnotfall@lsb.nrw melden. So können Bedarfe definiert und an den Bund weitergeleitet werden.
Kernaussagen aus der Videobotschaft (zu dem 25 Mrd. Euro Hilfspaket):
Was ist unter Wirtschaft zu verstehen?
– Wirtschaft da, wo man sich wirtschaftlich betätigt. Nicht beschränkt auf Industrie, sondern auch auf Vereine!
– Unternehmerische Tätigkeit von Vereinen (Eintrittsgelder, Veranstaltungen) werden in den Blick genommen.
– Für bestehende Projektzusagen sollen möglichst unbürokratisch Lösungen gefunden werden.
– „Übungsleiter sind uns besonders wichtig – sie werden nicht am Ende herunterfallen. Uns ist bewusst, dass sie zum Teil selbständig und auf das Geld angewiesen sind.“
– Auch hochqualifizierte Übungsleiter sollen unter Solo-Selbständige fallen.
– Es wird überlegt, Mittel aus dem aktuellen Haushalt für Hilfsmaßnahmen im Sport einzusetzen.
– Kommunen sollen darüber nachdenken, dass sie z.B. für Sportstätten keine Gebühren nehmen (LSB steht mit Kommunen und mit dem Land in Kontakt)
– Für Verbindlichkeiten und Kredite von Vereinen sollen unbürokratische Lösungen gefunden werden.
– Solidarität an die Sportler gefordert: Bleibt bitte den Vereinen treu, haltet keine Mitgliedsbeiträge zurück.
Häufig gestellte Fragen von Vereinen (FAQs) des Landessportbundes
https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/
Zusätzliche Hinweise:
– Kreative / digitale Lösungen in Erwägung ziehen
o Beispiel: Digitaler Spieltag Borussia Dortmund
https://www.bvb.de/News/Uebersicht/Digitaler-Spieltag-zum-Wohle-der-Gastronomie
– Crowdfunding-Projekte, um Einnahmen zu generieren.
– Mitgliederkommunikation.
Hilfe suchen / Hilfe anbieten:
Internetseiten:
https://wirwollenhelfen.com/
https://www.quarantaenehelden.org/#/
https://www.coronaport.net/
Kita-Beiträge
Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge in Kitas, Tagespflege und Offenem Ganztag (OGS). Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte.
Die Eltern verzichten auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Beteiligten (Land, Kommunen und Eltern) sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen.
Die Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden nicht zu Beiträgen herangezogen. Sie werden erlassen.