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Aktuelle Informationen für Unternehmen und Sportvereine

Aktuelle Informationen für Unternehmen und Sportvereine

Übersicht zu wirtschaftspolitischen Maßnahmen und konjunktureller Stützung

Gebündelte Informationen:

 Aktuelle gebündelte Informationen der gesamten Landesregierung sowie Fragen und Antworten finden Sie unter:
www.land.nrw/corona

 Soforthilfen für Kleinunternehmen:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleinunternehmen-nordrhein-westfalen-ergaenzt-zuschuesse-des?fbclid=IwAR1Atxk6796x6CeDd4TY1tN-dEhcBf9EE-boICXgmcISy4HvQbi7iM-CTBc

 Tagesaktuelle Infos zum Coronavirus (Bundesgesundheitsministerium):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html?fbclid=IwAR2CqCrFABfL1zxxbLscuzxXuFa2YKAdOHUL-EZ-FJ1_UYxt5BtWn0x6540

 Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen:
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

 Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

 Schutzschirm für die Wirtschaft:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

 NRW-Gesundheitsministerium, Bürgertelefon:
Telefon: 0211 / 911 91 001

 Infotelefon Märkischer Kreis:
Telefon: 02351 / 966-7272 (7.30 bis 18 Uhr)

 SIHK-Krisen-Hotline:

Telefon: 02331 / 39 03 33 (montags bis freitags 8 – 18 Uhr; samstags 10 – 14 Uhr)

www.sihk.de/coronavirus.

E-Mail: krisenhotline@hagen.ihk.de

Eckpunkte „Corona-Soforthilfe“

Sachverhalt:

Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.

Wer wird gefördert?
Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb:

– wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind,
– ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und
– ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:

– Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe (einschließlich Künstler/innen) bis zu 10 Beschäftigten.

– Bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

– Bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

– Bis 25.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

– Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

UNTERSTÜTZUNG FÜR KUNST UND KULTUR
Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

 https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

 Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten.

 Sie erhalten eine „existenzsichernde Einmalzahlung“ in Höhe von bis zu 2.000 Euro.

 Die Soforthilfe kann mittels eines Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

Ziel:

Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und
zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen).

Voraussetzung:

Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona.
Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.

Antragstellung:

möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw.
Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.
Anträge:

 Informationen zum 25-Milliarden-Euro-Rettungspaket sowie das digitale Antragsformular stehen zur Verfügung:

wirtschaft.nrw/corona

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

 FAQ zur Antragsstellung:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

 Anträge auf Steuererleichterungen:

www.finanzverwaltung.nrw.de

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

 Infos im Hinblick auf unterstützende Kredite zur Überbrückung der umsatzschwachen Zeit gibt es bei der NRW.Bank. Das Service-Center ist unter der Hotline 0211-91741 4800 erreichbar.

https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html

 Liquiditätshilfen, z.B. von KfW oder den Landesförderinstituten:
Diese können die Bürgschaftsbanken in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online gestellt werden:
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de./

 Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können sich die Sozialversicherungsbeiträge für März und April stunden lassen (Stundung für März nur noch am 26. März möglich!). Formularbeispiel:
https://documentcloud.adobe.com/link/track?uri=urn%3Aaaid%3Ascds%3AUS%3Ac2e8b16c-e594-4754-a9f3-061142672ece

Alle Infos dazu hier:

 https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

 https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/20200325_Hintergrund_Beitragsstundung.pdf

Informationen für Sportvereine

Internetseiten:
Die aktuellen Informationen der Landesregierung werden täglich aktualisiert. Auch Details zu Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps der Landesregierung sind dort zu finden. Darüber hinaus bietet auch der Landessportbund Informationen auf seiner Internetseite an.
 https://www.land.nrw/corona
 https://www.lsb.nrw/

Videobotschaft:
Der Vorsitzende des Landessportbundes, Stefan Klett, und die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt in NRW, Andrea Milz, haben sich in einer gemeinsam Videobotschaft an die Vereine in NRW gewandt.

 https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/videobotschaft-von-stefan-klett-und-andrea-milz

Aufruf:
Alle Vereine sollen ihre Hilfsbedarfe an die Adresse vereinsnotfall@lsb.nrw melden. So können Bedarfe definiert und an den Bund weitergeleitet werden.

Kernaussagen aus der Videobotschaft (zu dem 25 Mrd. Euro Hilfspaket):
Was ist unter Wirtschaft zu verstehen?
– Wirtschaft da, wo man sich wirtschaftlich betätigt. Nicht beschränkt auf Industrie, sondern auch auf Vereine!
– Unternehmerische Tätigkeit von Vereinen (Eintrittsgelder, Veranstaltungen) werden in den Blick genommen.
– Für bestehende Projektzusagen sollen möglichst unbürokratisch Lösungen gefunden werden.
– „Übungsleiter sind uns besonders wichtig – sie werden nicht am Ende herunterfallen. Uns ist bewusst, dass sie zum Teil selbständig und auf das Geld angewiesen sind.“
– Auch hochqualifizierte Übungsleiter sollen unter Solo-Selbständige fallen.
– Es wird überlegt, Mittel aus dem aktuellen Haushalt für Hilfsmaßnahmen im Sport einzusetzen.
– Kommunen sollen darüber nachdenken, dass sie z.B. für Sportstätten keine Gebühren nehmen (LSB steht mit Kommunen und mit dem Land in Kontakt)
– Für Verbindlichkeiten und Kredite von Vereinen sollen unbürokratische Lösungen gefunden werden.
– Solidarität an die Sportler gefordert: Bleibt bitte den Vereinen treu, haltet keine Mitgliedsbeiträge zurück.

Häufig gestellte Fragen von Vereinen (FAQs) des Landessportbundes

 https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/

Zusätzliche Hinweise:

– Kreative / digitale Lösungen in Erwägung ziehen
o Beispiel: Digitaler Spieltag Borussia Dortmund
 https://www.bvb.de/News/Uebersicht/Digitaler-Spieltag-zum-Wohle-der-Gastronomie
– Crowdfunding-Projekte, um Einnahmen zu generieren.
– Mitgliederkommunikation.

 

Hilfe suchen / Hilfe anbieten:

Internetseiten:

 https://wirwollenhelfen.com/
 https://www.quarantaenehelden.org/#/
 https://www.coronaport.net/

Kita-Beiträge

 Die Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge in Kitas, Tagespflege und Offenem Ganztag (OGS). Die Einnahmeausfälle tragen Kommunen und Land jeweils zur Hälfte.

 Die Eltern verzichten auf eine Rückerstattung der Beiträge für die beiden letzten Wochen im März. Im Ergebnis führt das dazu, dass alle Beteiligten (Land, Kommunen und Eltern) sich die Ausfälle zu je einem Drittel teilen.

 Die Eltern, die ihre Kinder in der Notbetreuung haben, werden nicht zu Beiträgen herangezogen. Sie werden erlassen.

Sondersitzung Landtag

Sondersitzung Landtag

Heimischer CDU-Landtagsabgeordneter stimmt für Nachtragshaushalt 2020 mit
25-Milliarden-Euro Rettungspaket

Plenum trotz Corona: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in einer Sondersitzung am heutigen Dienstag den Nachtragshaushalt für das Rettungspaket in Höhe von 25 Milliarden Euro verabschiedet. Unter den Abgeordneten war auch der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Marco Voge, der für die Milliardenhilfen und den Nachtragshaushalt 2020 stimmte.

„Wir befinden uns alle in einer Ausnahmesituation, die sich niemand vor einigen Monaten hätte vorstellen können. Unser Land steht in dieser für alle Menschen schwierigen Lage zusammen. Wir sind absolut handlungsfähig. Mit dem größten Rettungsschirm der Landesgeschichte handelt die NRW-Landesregierung schnell, entschlossen und unbürokratisch. Mit den Milliardenhilfen werden Unternehmen auch in unserer starken Industrieregion unterstützt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern“, sagt Marco Voge.

Zu den Sofortmaßnahmen zählen neben Bürgschaften auch Hilfen für Selbstständige oder Kleinunternehmen. Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten bekommen eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate, Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15000 Euro. Das Land NRW stockt die Hilfsprogramme des Bundes um zusätzliche Mittel auf, so dass Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten 25000 Euro erhalten sollen. Die gesetzlichen Grundlagen dazu werden innerhalb einer Woche im Bundestag, Bundesrat und Landtag beschlossen.

Auch steuerliche Maßnahmen sind vorgesehen: So kommt beispielsweise die Finanzverwaltung betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen. Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein Antragsformular zur Verfügung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/). Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf weiteres abgesehen, Säumniszuschläge werden erlassen. Marco Voge: „Es ist ein enorm wichtiges Signal, dass Landesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften in dieser schwierigen Zeit entschlossen an einen Strang ziehen! Und es ist enorm wichtig, jetzt die Weichen für die Zeit nach der Pandemie zu stellen.“

Beim heimischen Landtagsabgeordneten steht in diesen Tagen und Wochen das Telefon nicht still. „Das Coronavirus stellt das gesellschaftliche Leben und den beruflichen Alltag auf den Kopf. Mich erreichen zahlreiche Anrufe, E-Mails und Nachrichten über die sozialen Netzwerke. Besorgte Menschen möchten seriös informiert werden. Unternehmer machen sich Sorgen um ihre Zukunft. Vereine müssen ihre Veranstaltungen absagen und geraten durch ausfallende Einnahmequellen in Bedrängnis. Auch sie sollen – das hat unsere Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, erklärt – an dem umfassenden Hilfspaket des Landes partizipieren. Mich erreichen viele Nachrichten, die ich direkt an die zuständigen Ministerien zur Bearbeitung leite oder die ich persönlich mit den Ministern abkläre. Der Austausch, auch mit anderen Abgeordneten in Südwestfalen, ist in diesen Tagen und Wochen noch enger geworden. So ist zum Beispiel ein Maßnahmenpaket für Unternehmen zum Thema Förder- und Unterstützungsmaßnahmen durch Land, Bund und EU entstanden, das ich bereits zahlreichen Kreishandwerkerschaften und Unternehmen zukommen lassen habe. Das kommt sehr gut an. Die Menschen sehen: Wir kümmern uns.“

Das soll selbstverständlich auch so bleiben. Wer Fragen hat oder Informationsbedarf sieht, kann Marco Voge gerne kontaktieren:

Telefon: 0211 884 27 14
oder 0211 884 27 17
Fax: 0211 884 31 21

E-Mail: info@marco-voge.de

Hintergrund:

Die Fraktionen hatten sich im Vorfeld der Sondersitzung im Düsseldorfer Landtag darauf geeinigt, dass jeweils ein Drittel ihrer Abgeordneten ins Plenum kommt. Die Politiker konnten so jeweils zwei Meter Sitzabstand halten, was laut Robert Koch-Institut die Ansteckungsgefahr verringert. Von den 199 Abgeordneten waren am Dienstag knapp 70 zur Sondersitzung erschienen – bei gleichbleibenden Mehrheitsverhältnissen.

Förderprogramm Dritte Orte

Förderprogramm Dritte Orte

Die heimischen CDU Landtagsabgeordneten Schick und Voge begrüßen neue Förderoffensive für Kultur im ländlichen Raum
Märkischer Kreis kann von Förderprogramm „Dritte Orte“ profitieren

Mit einem Fördervolumen von 13 Millionen Euro startet das Förderprogramm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ in die zweite Runde (Förderzeitraum 2021-2023). Damit stärkt die NRW-Koalition den Zugang zu Kultur und kultureller Bildung sowie Orte der Begegnung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dazu erklären die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Thorsten Schick und Marco Voge:

„Gute Nachrichten für die Kultureinrichtungen im Märkischen Kreis. Wir haben viele und gut aufgestellte Kultureinrichtungen in unserer Region. Mit der zweiten Förderrunde können die entsprechenden Akteure die erneute Gelegenheit nutzen, um die kulturelle Infrastruktur unserer Heimat weiter zu verbessern. Das maximale Fördervolumen pro Projekt beträgt für den Zeitraum 2021 – 2023 450.000 Euro. Die erste Runde hat bereits gezeigt, wofür die Kultur in unserer Heimat steht: Engagement, Gemeinschaft, Ideenreichtum und die Bereitschaft für Veränderung.

Im Fokus liegen weiterhin die Dritten Orte im ländlichen Raum. Als Dritte Orte werden öffentliche Orte für Begegnung und Austausch bezeichnet, abseits vom eigenen Zuhause oder der Arbeitsstelle. Merkmale Dritter Orte sind unter anderem ein niedrigschwelliger Zugang, eine einladende Atmosphäre, verschiedene Nutzungsmöglichkeiten sowie die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern. Wir können und möchten alle Interessierten und förderfähigen Projektinitiativen dazu aufrufen, sich bis zum 31. August zu bewerben. Die verschiedenen Kultureinrichtungen im Märkischen Kreis sorgen für wichtige Impulse in unserer Region – und damit für die Bürgerinnen und Bürger.“

Hintergrund:
Am 20. April 2020 findet in der Rohrmeisterei in Schwerte eine öffentliche Informationsveranstaltung zur zweiten Programmphase statt. Anmeldung möglich unter https://auftakt.dritteorte-nrw.de. Informationen zum Förderprogramm, eine Übersicht zu den geförderten Projekten der ersten Phase sowie die Ausschreibung der zweiten Phase finden Sie unter www.dritteorte.nrw