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Deckensanierung der L686 in L.A. im Landesstraßenerhaltungsprogramm 2020

Deckensanierung der L686 in L.A. im Landesstraßenerhaltungsprogramm 2020

Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat am Freitag das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2020 vorgelegt. Dabei geht es um die Sanierung und Reparatur von Landesstraßen sowie von Geh- und Radwegen an Landesstraßen. Die gute Nachricht aus Düsseldorf: Die Deckensanierung der Ortsdurchfahrt der L686 in Langenholthausen – sie ist bekanntlich in einem schlechten Zustand – ist im Landesstraßenerhaltungsprogramm 2020 eingestellt.

Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Marco Voge freut sich über die Information aus dem Verkehrsministerium: „Beharrlichkeit zahlt sich aus. Bereits 2017 habe ich mich an Straßen.NRW gewandt und war seinerzeit mit der Ortsvorsteherin Barbara Wachauf vor Ort. Immer wieder sind Menschen mit dem Anliegen auf mich zugekommen, dass die ‚Buckelpiste‘ in Langenholthausen kein tragbarer Zustand mehr sei. Es ist klasse und wichtig, dass nach jahrelangen Bemühungen die Sanierung der L686 endlich in Sicht ist. Dafür habe ich mich nachhaltig beim Verkehrsminister Hendrik Wüst stark gemacht.“

Mit dem Landesstraßenerhaltungsprogramm stoppt das Land NRW nach und nach den Substanzverlust und investiert in vordringliche Vorhaben. Marco Voge: „Landesstraßen sind wichtige Verbindungen bei uns im ländlichen Raum. Wie auch in Langenholthausen fahren die Pendler zur Arbeit, Menschen besuchen Freunde und Familie und für unsere mittelständischen Unternehmen sind die Landesstraßen wichtige Verkehrsadern.“

Hintergrund: Das Verkehrsministerium hat das Landesstraßenerhaltungsprogramm aufgelegt. Im Haushalt 2020 sind 185 Mio. Euro für den Landesstraßenerhalt vorgesehen – 57,5 Mio. Euro mehr als 2017.

Alle Maßnahmen wurden und werden bei der Aufstellung künftiger Erhaltungsprogramme nach folgenden Kriterien bewertet:
• Straßenzustand: Zur Erfassung des Zustands einer Landesstraße wird ein optisch-elektronisches Aufnahmeverfahren mit speziellen Messfahrzeugen durchgeführt. Dieses Verfahren zur Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) wird alle vier Jahre durchgeführt. Auf Basis der Darstellung der ZEB erfolgt die bautechnische Feststellung des Sanierungsbedarfs im gesamten Landesstraßennetz.
• Verkehrsbedeutung: Je höher die Bedeutung der Landesstraße im nordrhein-westfälischen Straßennetz ist, desto dringlicher ist der Sanierungsbedarf.
• Verkehrsbelastung: Bei höherer Belastung eines Straßenabschnitts im Vergleich zu den übrigen Landesstraßen einer Region, erfolgt eine höhere Priorisierung.
• Verkehrssicherheit: Besteht eine höhere Unfallsignifikanz im betreffenden Sanierungsfall, wird dieser entsprechend priorisiert.
• sonstige fachliche Belange: Eine Priorisierung erfolgt etwa zur Gefahrenabwehr (z. B. Frostschäden oder Hangrutschen) oder im Falle von besonderen örtlichen Gegebenheiten (z. B. topographische oder meteorologische Einflüsse).
• Verfügbarkeit des betroffenen Straßenteilnetzes: Erhaltungsmaßnahmen im Straßennetz müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass die verkehrlichen Belastungen für die Verkehrsteilnehmer durch Sperrungen oder Umleitungen zumutbar bleiben.

500.000 Euro aus dem Dorferneuerungsprogramm für Ortsmitte Garbeck

500.000 Euro aus dem Dorferneuerungsprogramm für Ortsmitte Garbeck

Das Dorferneuerungsprogramm 2020 liegt vor: Insgesamt 270 Ideen werden in 133 Dörfern, Gemeinden und Städten bewilligt. Darunter fällt auch die Neugestaltung der Ortsmitte Garbeck mit einem Bachlauf.

Der heimische Landtagsabgeordnete Marco Voge freut sich über diese guten Nachrichten: „Die Förderzusage ist in diesen Zeiten ein ganz wichtiges Signal für unsere Kommunen und die Bevölkerung. Wichtige angestoßene Projekte müssen weiter verfolgt werden, ein kompletter Stillstand wäre das falsche Zeichen. Es freut mich sehr, dass über das Dorferneuerungsprogramm des Landes nun die finale Zusage für Garbeck da ist! Im Sommer letzten Jahres konnten wir erfolgreich zwischen dem Ministerium und der Stadt vermitteln. Diese Gespräche waren fruchtbar und haben durch die gute Arbeit der Stadt nun zum Ziel geführt. Das ist eine tolle Nachricht für Garbeck und unsere Stadt!“

Auch Bürgermeister Hubertus Mühling teilt die Freude über die Bewilligung: „Jetzt kann es auch in Garbeck weitergehen. Mit dem Dorfentwicklungskonzept haben wir Projekte in allen Ortsteilen ins Auge gefasst und in weiten Teilen schon realisiert. Es freut mich für alle Garbecker, dass auch hier die Hürde nun genommen ist! Die neue Ortsmitte wird eine echte Bereicherung.“

Alexander Schulte, CDU-Fraktionsvorsitzender und Garbecker Ratsherr, sieht die Entwicklungen ebenfalls sehr positiv: „Wir haben politisch die Vorarbeit geleistet und wollten, dass alle Ortsteile profitieren. Deshalb freuen wir uns als Fraktion, dass es nun auch für Garbeck grünes Licht gibt. Im Dorf arbeiten wir seit der Gespräche im Rahmen des Dorfentwicklungskonzeptes daran. Auch unserem Ortsvorsteher Christoph Haarmann bin ich dankbar, der im engen Austausch mit Anwohnern das Projekt voran gebracht hat und am Ball geblieben ist.“

Hintergrund:
Das Dorferneuerungsprogramm 2020 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung liegt vor: 270 Ideen werden in 133 Dörfern, Gemeinden und Städten bewilligt. Dafür stehen rund 24,8 Millionen Euro bereit. Insgesamt können mit der Unterstützung des Bundes und viel mehr des Landes Nordrhein-Westfalen Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 52,2 Millionen Euro finanziert werden.

Die Landesregierung hat entschieden, dass mit der Verkündung des Programms jeder förderunschädlich mit der Realisierung seiner bewilligten Maßnahme starten kann.

Die nächste Antragsfrist für das Dorferneuerungsprogramm 2021 endet am 30. September 2020, die Förderergebnisse werden im Frühjahr 2021 veröffentlicht. Seit 2018 wurden fast 19 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Damit konnten gegenüber 2018 zusätzlich 176 Projekte in weiteren 71 Gemeinden gefördert werden.

Fördergelder vom Land für SG Balve/Garbeck, SuS Beckum und TC Hönnetal

Fördergelder vom Land für SG Balve/Garbeck, SuS Beckum und TC Hönnetal

Gute Nachricht für die Sportgemeinschaft Balve/Garbeck, den Spiel- und Sportverein Beckum sowie für den Tennisclub Hönnetal: Die drei Vereine können für Modernisierungsmaßnahmen an ihren Sportstätten Förderungen vom Land Nordrhein-Westfalen einplanen.

In der ersten Förderrunde des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ erhält die SG Balve/Garbeck zur Modernisierung des Sportplatzes „Am Holloh“ eine Förderung in Höhe von 19.319 Euro (Gesamtkosten: 32.199 Euro). Der SuS Beckum kann für die Modernisierung seines Sportheimes (Gesamtkosten: 16.276 Euro) die Förderung von 11.393 Euro einkalkulieren. Und der TC Hönnetal, der u.a. die Sanitäranlagen sanieren will (Gesamtkosten: 50.250 Euro), kann mit 33.334 Euro vom Land NRW planen.

Als Mitglied des Sportausschusses freut sich der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Marco Voge über die drei bewilligten Projekte: „Das ist ein starkes Signal für den Sport in Balve. Wir unterstützen den Sport, weil er den Zusammenhalt stärkt. Von den Fördergeldern profitieren die Vereine und ihre Ehrenamtlichen direkt vor Ort. Mit dem Förderbescheid können die Verantwortlichen mit den Arbeiten beginnen und haben nun die Möglichkeit, eine moderne und bedarfsgerechte Sportstätte anzubieten. Mit Sportstätten, die auf dem neuesten Stand sind, sind die Vereine in der Lage, ihre vielfältigen und wichtigen Aufgaben in unserer Gesellschaft noch besser wahrzunehmen. Die NRW-Koalition setzt damit ein deutliches Zeichen und stärkt nachhaltig das Sportland Nummer 1.“

Sportvereinen, Stadt- und Gemeindesportverbänden, Kreis- und Stadtsportbünde und Sportverbänden in NRW stehen bis 2022 insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Für Balve werden bis 2022 insgesamt 300.000 Euro zusätzlich zur jährlichen Sportpauschale (60.000 Euro im Jahr) bereitgestellt.

Hintergrund:

Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können.