Deckensanierung der L686 in L.A. im Landesstraßenerhaltungsprogramm 2020

Deckensanierung der L686 in L.A. im Landesstraßenerhaltungsprogramm 2020

Deckensanierung der L686 in L.A. im Landesstraßenerhaltungsprogramm 2020

Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat am Freitag das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2020 vorgelegt. Dabei geht es um die Sanierung und Reparatur von Landesstraßen sowie von Geh- und Radwegen an Landesstraßen. Die gute Nachricht aus Düsseldorf: Die Deckensanierung der Ortsdurchfahrt der L686 in Langenholthausen – sie ist bekanntlich in einem schlechten Zustand – ist im Landesstraßenerhaltungsprogramm 2020 eingestellt.

Der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Marco Voge freut sich über die Information aus dem Verkehrsministerium: „Beharrlichkeit zahlt sich aus. Bereits 2017 habe ich mich an Straßen.NRW gewandt und war seinerzeit mit der Ortsvorsteherin Barbara Wachauf vor Ort. Immer wieder sind Menschen mit dem Anliegen auf mich zugekommen, dass die ‚Buckelpiste‘ in Langenholthausen kein tragbarer Zustand mehr sei. Es ist klasse und wichtig, dass nach jahrelangen Bemühungen die Sanierung der L686 endlich in Sicht ist. Dafür habe ich mich nachhaltig beim Verkehrsminister Hendrik Wüst stark gemacht.“

Mit dem Landesstraßenerhaltungsprogramm stoppt das Land NRW nach und nach den Substanzverlust und investiert in vordringliche Vorhaben. Marco Voge: „Landesstraßen sind wichtige Verbindungen bei uns im ländlichen Raum. Wie auch in Langenholthausen fahren die Pendler zur Arbeit, Menschen besuchen Freunde und Familie und für unsere mittelständischen Unternehmen sind die Landesstraßen wichtige Verkehrsadern.“

Hintergrund: Das Verkehrsministerium hat das Landesstraßenerhaltungsprogramm aufgelegt. Im Haushalt 2020 sind 185 Mio. Euro für den Landesstraßenerhalt vorgesehen – 57,5 Mio. Euro mehr als 2017.

Alle Maßnahmen wurden und werden bei der Aufstellung künftiger Erhaltungsprogramme nach folgenden Kriterien bewertet:
• Straßenzustand: Zur Erfassung des Zustands einer Landesstraße wird ein optisch-elektronisches Aufnahmeverfahren mit speziellen Messfahrzeugen durchgeführt. Dieses Verfahren zur Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) wird alle vier Jahre durchgeführt. Auf Basis der Darstellung der ZEB erfolgt die bautechnische Feststellung des Sanierungsbedarfs im gesamten Landesstraßennetz.
• Verkehrsbedeutung: Je höher die Bedeutung der Landesstraße im nordrhein-westfälischen Straßennetz ist, desto dringlicher ist der Sanierungsbedarf.
• Verkehrsbelastung: Bei höherer Belastung eines Straßenabschnitts im Vergleich zu den übrigen Landesstraßen einer Region, erfolgt eine höhere Priorisierung.
• Verkehrssicherheit: Besteht eine höhere Unfallsignifikanz im betreffenden Sanierungsfall, wird dieser entsprechend priorisiert.
• sonstige fachliche Belange: Eine Priorisierung erfolgt etwa zur Gefahrenabwehr (z. B. Frostschäden oder Hangrutschen) oder im Falle von besonderen örtlichen Gegebenheiten (z. B. topographische oder meteorologische Einflüsse).
• Verfügbarkeit des betroffenen Straßenteilnetzes: Erhaltungsmaßnahmen im Straßennetz müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass die verkehrlichen Belastungen für die Verkehrsteilnehmer durch Sperrungen oder Umleitungen zumutbar bleiben.